KG-ZNS
Zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18.
Lebensjahres, zur Förderung und Erleichterung des Bewegungsablaufs durch Einsatz
komplexer Bewegungsmuster, Bahnung von Innervation und Bewegungsabläufen und
Förderung oder Hemmung von Reflexen unter Einsatz der Techniken nach Bobath, Vojta
oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation). Die Behandlung wird
ausschließlich als Einzeltherapie verordnet.
Quelle: Heilmittelrichtlinien §19 (3) 6. (Stand 30.5.2017)