Krankengymnastik
Krankengymnastische Behandlungstechniken dienen z. B. der Behandlung von
Fehlentwicklungen, Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen und
Funktionsstörungen der Haltungs- und Bewegungsorgane sowie innerer Organe und
des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen und Techniken.
Sie dienen der Kontrakturvermeidung und -lösung, der Tonusregulierung, der
Funktionsverbesserung bei krankhaften Muskelinsuffizienzen und -dysbalancen sowie
der Beeinflussung der Atmungsmechanik und der Atmungsregulation (Atemtherapie).
Dabei werden ggf. auch z. B. Gymnastikbänder und -bälle, Therapiekreisel und
Schlingentische eingesetzt. Die allgemeine Krankengymnastik (KG bzw. KG-Atemtherapie)
kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
Quelle: Heilmittelrichtlinien §19 (3) 3. (Stand 30.Mai 2017)