Elektrotherapie
(1)
1. Die Maßnahmen der Elektrotherapie wenden nieder- und mittelfrequente Stromformen
an zur Schmerzlinderung, Durchblutungsverbesserung, Tonisierung und Detonisierung der
Muskulatur.
2. Besondere Stromformen haben entzündungshemmende und
resorptionsfördernde Wirkung und vermögen darüber hinaus Muskeln zu kräftigen und gezielt
zur Kontraktion zu bringen.
(2)
Die Elektrotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen Maßnahmen:
1. Elektrotherapie unter Verwendung konstanter galvanischer Ströme oder unter
Verwendung von Stromimpulsen (z. B. diadynamische Ströme, mittelfrequente
Wechselströme, Interferenzströme),
2. Elektrostimulation unter Verwendung von Reizströmen mit definierten Einzel-Impulsen
nach Bestimmung von Reizparametern (nur zur Behandlung von Lähmungen bei
prognostisch reversibler Nervenschädigung)
Quelle: Heilmittelrichtlinien §21 (Stand 30.5.2017)